Das Parlament der Kirchgemeinden in der Stadt Zürich
Die Delegiertenversammlung besteht aus je zwei Delegierten und einer Ersatzdelegierten oder einem Ersatzdelegierten jeder Verbandsgemeinde.
Die Delegierten werden von ihrer Verbandsgemeinde auf Amtsdauer gewählt; mindestens eine Delegierte oder ein Delegierter muss Mitglied der Kirchenpflege sein.